Kfz-Zulassung – Was ist zu beachten?
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Mit dem In-Kraft-Treten der Fahrzeugzulassungsverordnung wurde der Prozess der Kfz-Zulassung standardisiert bzw. es wurden erstmals einheitliche Regelungen getroffen. Der Zulassungsstelle müssen seit dem bei einer Neuzulassung folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Gültiger Personalausweis: Der Personalausweis kann auch durch einen gültigen Reisepass des zukünftigen Halters ersetzt werden. Die aktuelle Anschrift bzw. Meldebestätigung muss in den Dokumenten enthalten sein.
- Schriftliche Vollmacht: Personen, welche vom Fahrzeughalter zur Zulassung beauftragt wurden, müssen eine von diesem ausgestellte und unterschriebene Vollmacht mitbringen sowie sich selbst durch einen gültigen Personalausweis oder Pass (inklusive Meldebescheinigung) ausweisen können. Außerdem müssen sie die Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer in doppelter Ausführung mitbringen.
- Einverständniserklärung: Minderjährige, welche ihr Fahrzeug alleine zulassen möchten, müssen eine Einverständniserklärung ihrer Eltern und deren Pässe mitbringen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II: Der alte Fahrzeugbrief wird durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Diese reicht für die Neuzulassung eines Wagens aus. Enthält die Bescheinigung bereits zwei Halter, wird beim dritten Halter ein neues Dokument Teil II ausgestellt.
- Elektronische Versicherungsbestätigung: Heutzutage wird nur noch eine elektronische Versicherungsnummer, die so genannte eVB - Nummer, für die Zulassung eines Wagens benötigt. Eine Versicherungsdoppelkarte gibt es nicht mehr.
Soll ein im Inland erworbener Gebrauchtwagen zugelassen werden, benötigt der zukünftige Halter außerdem Folgendes für die Zulassung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den ehemaligen Fahrzeugschein.
- AU und TÜV-Gutachten: Die gültige Haupt- und Abgasuntersuchung muss belegt werden.
- Abmelde- und Stilllegungsbescheinigung: Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, müssen auch die Abmeldebescheinigung und Stilllegungsbescheinigung mitgebracht werden.
Bei Fahrzeugen aus dem Ausland und für die Zulassung von Oldtimern müssen weiter Papiere vorgelegt werden, welche bei der Kfz-Zulassungsstelle erfragt werden können.
Daneben fällt bei allen Zulassungen eine Gebühr an. Diese beträgt je nach Bundesland um die 25 Euro, bei einem Wunschkennzeichen entstehen zusätzliche Kosten. Für das Kfz-Kennzeichen stellt die Zulassungsstelle ein Dokument aus, mit welchem der zukünftige Halter zu einem Schildermacher gehen muss. Dort erhält er sein künftiges Nummernschild, welches wiederum in der Zulassungsstelle mit einer Zulassungs- und der TÜV/AU- Plakette versehen wird. Erst dann ist die Zulassung erfolgt und der Halter kann die Schilder an seinem Pkw anbringen.
