Autoversicherung
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So bekommt Ihr Autoklassiker die richtige Zulassung

Oldtimer-Zulassung

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Die Zulassung von Oldtimern gleicht in vielen Dingen der Zulassung eines normalen Gebrauchtwagens. Als Oldtimer neu zugelassen werden können jedoch nur Fahrzeuge, welche mindestens 30 Jahre alt sind.

Bei der normalen Zulassung müssen Sie wie bei einem neueren Pkw der Zulassungsstelle Ihren Personalausweis, die Fahrzeugpapiere, eine Bescheinigung der letzten HU/AU, die elektronische Versicherungsbestätigung sowie die anfallenden Gebühren und die Kennzeichen vorlegen. Sollte das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet gewesen sein, können Sie eine neue Zulassungsbestätigung Teil II ausstellen lassen. Ist das Fahrzeug regulär zugelassen, können Sie eine Stilllegung des Oldtimers individuell beschließen. Die Steuer richtet sich nach dem Zeitraum der Zulassung und wird auf den Tag genau berechnet.

In Sachen Kennzeichen haben Sie bei einem Oldtimer neben der regulären Zulassung auch diverse andere Möglichkeiten.

Das Saisonkennzeichen ist vor allem für Fahrzeuge geeignet, die nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen werden sollen. Bei der Zulassung müssen Sie sich bereits festlegen, von wann bis wann das Auto zugelassen werden soll. Von einer Periode zwischen zwei und zehn Monaten ist alles möglich. Am Rand des Kennzeichens wird der bestimmte Betriebszeitraum festgehalten. Für die genannten Monate muss auch die Steuer beglichen werden, eine Gebühr für die An- und Abmeldung entfällt.

Das H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge soll die Erhaltung von historischem Kulturgut fördern. Deshalb gelten neben den Bestimmungen zur regulären Zulassung ein paar Besonderheiten: Das Fahrzeug muss sich im Originalzustand befinden oder dementsprechend restauriert worden sein. Am Kennzeichenrand wird ein großes H vermerkt, die pauschale Besteuerung beträgt 191 Euro im Jahr. Die Verwendung ist grundsätzlich nicht eingeschränkt, eine gewerbliche Vermietung ist jedoch ausgeschlossen.

Das rote 07er-Kennzeichen eignet sich am besten für Fahrer, die mehrere Oldtimer besitzen, wie zum Beispiel Sammler. Mit dem Wechselkennzeichen können gleich bis zu 10 Fahrzeuge genutzt werden, allerdings ist die Nutzung eingeschränkt. Das Kennzeichen reicht aus, um an Oldtimerveranstaltungen teilzunehmen und zu solchen Treffen an- und abzureisen. Auch Probefahrten, Überführungen und der Weg in die Reparaturwerkstatt dürfen mit dem 07er- Kennzeichen durchgeführt werden. Besteuert wird pauschal mit 191 Euro jährlich.

Für Kurzfahrten kann bei der Zulassungsstelle ein fünf Tage gültiges Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Die Versicherung des Wagens muss hierbei gewährleistet sein.

Welches Kennzeichen sich für den einzelnen Fahrer am besten eignet muss von Nutzungsdauer und -zweck abhängig gemacht werden.