Autoversicherung
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Unschuldig in Verkehrsunfall verwickelt – wie verhält man sich richtig?

Unschuldig bei Unfall

Beweise sammeln: Unschuld schützt manchmal nicht vor Kosten. In vielen Fällen versucht der Unfallverursacher dem Geschädigten die Schuld anzuhängen oder spricht zumindest von einer Teilschuld der gegnerischen Partei am entstandenen Schaden. Deshalb sollten Sie auch als Unschuldiger vorsichtig sein, keine vorschnellen Aussagen machen, schon am Unfallort Beweise sammeln und nach möglichen Zeugen Ausschau halten. Hat jemand den Unfallhergang beobachtet, sollten Sie die Kontaktdaten dieser Person notieren. Hilfreich kan es auch sein, Fotos oder eine Skizze von der Unfallstelle anzufertigen, um die Situation so deutlich wie möglich darzustellen. Noch ratsamer ist es, die Polizei zu rufen. Diese kann sich ein Bild vom Unfall machen und die Personalien der Beteiligten aufnehmen.

Sachverständigen hinzuziehen: Wer als Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt wird - sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer - und unschuldig ist, hat eigentlich nichts zu befürchten. Denn für gewöhnlich werden alle entstandenen Kosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Um jedoch die eigenen Kosten zu ermitteln und nachweisen zu können, sollten Sie als Geschädigter am besten einen vertrauenswürdigen, unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Dieser kann auch ein Gegengutachten erstellen, wenn der Unfallgegner bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Berücksichtigt werden sollten die Kosten des Unfallschadens an Ihrem Fahrzeug, Verletzungen, welche zu weiteren Kosten oder Verdienstausfällen führen, die Kosten, die durch das Gutachten selbst entstehen und das Geld, welches der Gutachter für seine Leistungen erhält. Daneben kann der Sachverständige die Kosten für eine Wertminderung ermitteln. Auch das Honorar eines Rechtsanwalts, evtl. Abschleppkosten, Nutzungsausfallkosten, Mietwagenkosten und alle anderen Kosten, müssen ermittelt werden und von der gegnerischen Versicherung beglichen werden.

Versicherung informieren: Wenn Sie als Unschuldiger die Kosten Ihres entstandenen Schadens ermittelt haben, können Sie sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden, eine Schadensmeldung machen und die Begleichung der Kosten einfordern.