Unschuldig in Verkehrsunfall verwickelt – wie verhält man sich richtig?
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Wichtige Unterlagen: Etwa 150.000 Deutsche Fahrer sind jährlich unschuldig in einen Autounfall im Ausland verwickelt. Um sich im Fall der Fälle zumindest ein wenig Stress zu ersparen, sollten Sie auf einen Unfall in einem anderen Land vorbereitet sein und wichtige Unterlagen mit sich führen. Dazu gehören:
- Der Europäische Unfallbericht (in der eigenen und fremden Sprache)
- Die Grüne Karte der Versicherung
- Der Schutzbrief der Versicherung oder des ADAC
- Die Auslands-Krankenversicherung
Daneben empfiehlt es sich, ein paar wichtige Telefonnummern im Gepäck zu haben, wie beispielsweise die Nummer des Zentralruf der Autoversicherer (01802/ 5026; 6 Cent/Anruf) oder der Verkehrsopferhilfe (030 20 20 5000).
Vorgehensweise: Selbstverständlich sollten die Beteiligten auch bei einem Unfall im Ausland zunächst die Unfallstelle absichern, gegebenenfalls erste Hilfe leisten und die Polizei hinzuziehen. Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, sollten Sie so bald wie möglich einen Arzt im Ausland aufsuchen und sich von diesem ein Attest ausstellen lassen. In jedem Fall sollten Sie auch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend benachrichtigen.
Beweise sichern: Wie im Inland auch, gilt es, alle Beweise am Unfallort zu sichern, einen Schadensbericht (in diesem Fall den Europäischen Unfallbericht) mit dem Gegner auszufüllen, die Adressen von Zeugen zu notieren und alle Daten so genau wie möglich aufzunehmen. Dazu gehört das Fotografieren der Unfallstelle bzw. das Anfertigen einer Skizze. Auch als Unschuldiger sollten Sie vorsichtig sein, keine Teilschuld eingestehen und auch keine Schriftstücke oder Papiere unterzeichnen, welche Sie nicht verstehen.
Wildunfall: Ein Wildunfall ist schneller passiert als gedacht. Das Risiko ist zu bestimmten Jahreszeiten besonders in der Nähe von Waldlichtungen groß. Im Falle eines Zusammenstoßes mit Wild müssen Sie als Autofahrer die Unfallstelle sichern und die Polizei rufen. Ist das Tier tödlich verletzt worden, muss es von der Straße entfernt werden, ist es entkommen, muss der Unfallort für den Jäger gekennzeichnet werden, damit er das Tier verfolgen kann. Mitnehmen dürfen Sie das Tier unter keinen Umständen. Im Normalfall zahlt die Teilkasko-Versicherung bei Wildschäden mit Haarwild. Rehe, Wildschweine, Füchse und Wildschweine werden von der Teilkasko eingeschlossen, seit geraumer Zeit auch Pferde, Ziegen, Schafe und Rinder. Nachgewiesen kann die Art des Tieres mit einem Haarbüschel. Nicht in der Kfz-Versicherung enthalten sind Schäden, welche durch Unfälle mit Hunden oder Katzen verursacht wurden. Die Versicherung greift nur, wenn der Fahrer einem größeren Tier ausweichen musste und dadurch ein Schaden entstanden ist und der Unfallhergang durch Zeugen bestätigt werden kann. Um den Schaden möglichst zeitig mit der Versicherung abrechnen zu können, sollten Sie sich nach dem Unfall vom Förster oder der Polizei eine Wildbescheinigung ausstellen lassen.
