Teilkaskoversicherung – Welche Schäden werden abgedeckt?
Die Kfz-Teilkaskoversicherung reguliert Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch entstehen, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei Diebstahl oder Zerstörung wird auch das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens ersetzt. Was im Einzelnen zum Zubehör zählt, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Komfortable Tarife ersetzen sogar die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen sind allerdings Verschleiß- oder Abnutzungsschäden.
Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Teilkaskoprämie deutlich senken. Im Versicherungsfall übernehmen Sie dann einen festgelegten Teil eines möglichen Schadens aus eigener Tasche, in der Regel zwischen 150 und 500 Euro. Auf einen Kfz-Teilkaskoschutz sollten Sie auch als Käufer eines Gebrauchtwagens nicht verzichten - zu häufig sind Diebstahl, Glasbruch oder Hagelschaden. Allenfalls bei Altfahrzeugen mit absehbarem Verschrottungszeitpunkt reicht der einfache Haftpflichtschutz aus.
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