Autoversicherung
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Wie kann ich meine Schadensfreiheitsklasse schützen?

Schadensfreiheitsklasse

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Unfälle im Straßenverkehr passieren schnell. Einmal nicht richtig aufgepasst oder einfach nur Pech gehabt und schon ist es geschehen – kein Autofahrer ist vor solchen Momenten gewappnet. Glücklicherweise kommt man meist mit einem blauen Auge davon und es handelt sich nur um einen Blechschaden. In solch einem Fall springt Ihre Haftpflichtversicherung ein und übernimmt die Kosten des Unfallgegners. Für den Schadenverursacher allerdings hat dies oft eine Zurückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse durch die Versicherung zur Folge. Ob sich diese Hochstufung tatsächlich lohnt, sollten Sie in jedem Falle abwägen.

Oft dauert es viele Jahre, bis man als Autofahrer in eine günstige Schadensfreiheitsklasse rutscht. Mit einem einzigen Schaden kann dann alles vorbei sein. Dem Versicherer ist es nach einem Unfall vorbehalten, selbst zu entscheiden, wann er einen Unfallfahrer in eine schlechtere Klasse einstuft und damit eine höhere Versicherungsprämie fällig wird. Daher sollten Sie sich nach einem Unfallschaden zunächst an den Versicherer wenden und erfragen, wann genau Sie eine Rückstufung zu befürchten haben und um wie viele Klassen. Die Höhe der Schadenssumme ist dabei für den Versicherer meist nicht ausschlaggebend, es kommt vielmehr auf die Häufigkeit der verursachten Unfälle an. Bei Bagatellschäden wie einem abgebrochenen Spiegel oder einem Kratzer im Lack sollten Sie folglich keine Schadensmeldung bei der Versicherung machen und die Reparaturkosten von vorneherein selbst übernehmen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich durch einen zusätzlichen Versicherungsschutz vor der Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse absichern. Mit einem so genannten Rabattschutz haben Sie einen Unfall pro Jahr frei, ohne von der Versicherung zurückgestuft zu werden. Allerdings müssen Sie dafür bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise eine relativ hohe Schadensfreiheitsklasse erreicht haben und mit einem Aufpreis ab etwa 10 Prozent rechnen. In einigen Versicherungstarifen sind Rabattretter in höheren Schadensfreiheitsklassen bereits enthalten. In diesem Falle kann zwar eine Rückstufung erfolgen, der Schadensfreiheitsrabatt bleibt jedoch erhalten.