Schadensfall - Was muss ich im Schadensfall tun?
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Unfallstelle sichern und Hilfe besorgen - Die richtigen Sofortmaßnahmen am Unfallort. Beachten Sie außerdem Ihre Pflichten als Versicherter. Das Wichtigste im Überblick:
- Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen.
- Die 112 wählen und Hilfe rufen, wenn beim Unfall Menschen verletzt wurden.
- Bei kleineren Schäden die Straße räumen, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen. Bei schwereren Unfällen und Personenschäden unter 110 die Polizei benachrichtigen.
- Unter 0800-6683663 beim Zentralruf der Autoversicherer Pannen- und Unfallhilfe anfordern. Die Nummer am besten im Handy speichern.
- Den Unfallort nicht vorzeitig verlassen - bei Unfallflucht kann der Versicherer den Kunden mit einer hohen Summe am Schaden beteiligen.
- Vor Ort kein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
- Innerhalb einer Woche den eigenen Versicherer informieren.
Bleibt es bei kleineren Blechschäden, muss die Polizei nicht unbedingt gerufen werden. Notieren Sie aber unbedingt den genauen Ort und den Zeitpunkt des Unfalls, außerdem die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Anschrift von Unfallgegnern und Zeugen. Wenn möglich fotografieren Sie die Unfallstelle, damit sich Justiz und Versicherer ein Bild machen können. Auch größere Kaskoschäden - ab etwa 1.000 Euro nach Wildunfall, Brand oder Diebstahl - sollten umgehend der Polizei gemeldet werden.
Nach einem Unfall müssen Sie Ihren Versicherer innerhalb einer Woche schriftlich informieren. Nutzen Sie am besten den „Europäischen Unfallbericht“, der Ihren Vertragsunterlagen beiliegt. Haben Sie sich bereits unmittelbar nach dem Unfall beim Zentralruf der Autoversicherer oder der Servicenummer Ihres Versicherungsunternehmens gemeldet, reicht dies in der Regel als Schadenanzeige aus, der Versicherer schickt Ihnen dann umgehend einen Unfallfragebogen zu.
Wichtig: Unterschreiben Sie keinesfalls vor Ort ein Schuldanerkenntnis. Ihr Versicherer wird den Schadenhergang überprüfen und entscheiden, ob Ihr Unfallgegner entschädigt wird. Kommt es zum Rechtsstreit vor Gericht, führt Ihr Versicherer für Sie den Prozess. Dem vom Versicherer gestellten Anwalt müssen Sie in diesem Fall alle nötigen Vollmachten erteilen.
Falls Ihr Unfallgegner seine Versicherung nicht informiert, hilft ebenfalls der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800-6683663. Dort werden Sie gleich mit dem gegnerischen Versicherer verbunden und können gegebenenfalls Ihre Schadenersatzforderung geltend machen.
Tipp: Nach einem Unfall können Sie Ihren Versicherungsanbieter innerhalb eines Monats wechseln.
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