Autoversicherung
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Schadensfall - Was muss ich im Schadensfall tun?

Kfz Schadensfall

Unfallstelle sichern und Hilfe besorgen - Die richtigen Sofortmaßnahmen am Unfallort. Beachten Sie außerdem Ihre Pflichten als Versicherter. Das Wichtigste im Überblick:

Bleibt es bei kleineren Blechschäden, muss die Polizei nicht unbedingt gerufen werden. Notieren Sie aber unbedingt den genauen Ort und den Zeitpunkt des Unfalls, außerdem die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Anschrift von Unfallgegnern und Zeugen. Wenn möglich fotografieren Sie die Unfallstelle, damit sich Justiz und Versicherer ein Bild machen können. Auch größere Kaskoschäden - ab etwa 1.000 Euro nach Wildunfall, Brand oder Diebstahl - sollten umgehend der Polizei gemeldet werden.

Nach einem Unfall müssen Sie Ihren Versicherer innerhalb einer Woche schriftlich informieren. Nutzen Sie am besten den „Europäischen Unfallbericht“, der Ihren Vertragsunterlagen beiliegt. Haben Sie sich bereits unmittelbar nach dem Unfall beim Zentralruf der Autoversicherer oder der Servicenummer Ihres Versicherungsunternehmens gemeldet, reicht dies in der Regel als Schadenanzeige aus, der Versicherer schickt Ihnen dann umgehend einen Unfallfragebogen zu.

Wichtig: Unterschreiben Sie keinesfalls vor Ort ein Schuldanerkenntnis. Ihr Versicherer wird den Schadenhergang überprüfen und entscheiden, ob Ihr Unfallgegner entschädigt wird. Kommt es zum Rechtsstreit vor Gericht, führt Ihr Versicherer für Sie den Prozess. Dem vom Versicherer gestellten Anwalt müssen Sie in diesem Fall alle nötigen Vollmachten erteilen.

Falls Ihr Unfallgegner seine Versicherung nicht informiert, hilft ebenfalls der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800-6683663. Dort werden Sie gleich mit dem gegnerischen Versicherer verbunden und können gegebenenfalls Ihre Schadenersatzforderung geltend machen.

Tipp: Nach einem Unfall können Sie Ihren Versicherungsanbieter innerhalb eines Monats wechseln.

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