Der Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung
Versicherungsgesellschaften stufen den Fahrer in eine Schadenfreiheitsklasse ein, wenn er einen Erstwagen anmeldet. Er muss eine Grundprämie zahlen, die je nach Klasse unterschiedlich ist.
Für junge Leute ist es oft günstiger, ihr Auto zunächst über die Eltern versichern zu lassen, da sie als Fahranfänger kaum Fahrpraxis vorzuweisen haben und somit einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind.
Die Versicherer gewähren ihren Kunden einen Schadenfreiheitsrabatt (Abkürzung: SF-Rabatt). Dabei handelt es sich um einen Rabatt, der je nach Anzahl der schadenfreien Jahre unterschiedlich hoch ist. Die schadenfreien Jahre werden getrennt nach Vollkasko und Haftpflichtversicherung gezählt. In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.
Der SF-Rabatt wird in den Tarifbestimmungen des jeweiligen Vertrages in verschiedene Gruppen eingeteilt:
- für PKW gibt es meistens 25 Schadenfreiheitsklassen,
- für Krafträder und Kleinkrafträder gibt es 8 Klassen,
- für übrige Kfz gibt es 3 verschiedene Klassen.
Schadenfreiheitsklasse 1 bedeutet dabei, dass ein Jahr schadenfrei gefahren wurde. Das heißt, dass noch 100% der Grundprämie gezahlt werden müssen, der SF-Rabatt liegt also bei Null.
Wenn es 25 oder mehr Jahre schadenfrei gefahren wurde, wird der Fahrer in die SF 25 eingestuft, der Schadenfreiheitsrabatt beträgt bei den meisten Versicherungsgesellschaften dann 30 %.
Falls es zu einem Schaden kommen sollte, sind mehrere Dinge zu beachten:
Zu Beginn des neuen Versicherungsjahres wird eine bestimmte Anzahl an schadenfreien Jahren abgezogen. Die Anzahl ist in den jeweiligen Tarifbestimmungen (sog. Rückstufungstabellen) geregelt. Der neue SF-Rabatt ergibt sich aus der Zahl der verbliebenen schadenfreien Jahre. Da Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen getrennte SF-Klassen haben, erfolgt eine Rückstufung nur jeweils dort, wo der Schaden aufgetreten ist.
Bei geringeren Schäden ist es ratsam, sich genau zu informieren, ob es günstiger wird, den Schaden selbst zu zahlen als sich rückstufen zu lassen. Bei den meisten Gesellschaften kann diese Entscheidung innerhalb von 6 Monaten korrigiert werden, auch wenn der Schaden schon von dem Versicherer bezahlt wurde. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer gegen Zahlung der erstatteten Leistung die Rückstufung verhindern kann (sog. Rückkauf). Bei Schäden bis 500 Euro muss die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer über diese Möglichkeit informieren, die bei der Haftpflichtversicherung obligatorisch ist, aber auch oft bei Vollkasko gewährt wird.
Es ist aber auch möglich, der Rückstufung zu entkommen. Manche Gesellschaften bieten einen so genannten Rabattschutz gegen einen Mehrbetrag oder durch eine individuelle Rückstufungstabelle an. Dieser Schutz mindert die Rückstufung im Schadensfall.
Die Versicherungsbedingungen, Schadenfreiheitsklassen und Grundbeträge variieren bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Ein Vergleich lohnt sich daher immer.
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