Wann sind HU und AU fällig?
Die Hauptuntersuchung, kurz HU, soll dafür sorgen, dass sich keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln auf deutschen Straßen befinden. Seit Januar 2010 ist auch die Abgasuntersuchung, kurz AU, Teil der Hauptuntersuchung. Eine gesonderte Prüfplakette wird nicht mehr ausgestellt. Die Abgasuntersuchung soll gewährleisten, dass die Abgasemissionen sich während der Nutzung eines Fahrzeuges im Rahmen der Norm bewegen.
Alle Fahrzeuge mit einem eigenen Kennzeichen (außer mit rotem Nummernschild) müssen in bestimmten Intervallen auf ihre Verkehrsicherheit geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt durch eine amtlich anerkannte Stelle wie zum Beispiel den TÜV. Je nach Fahrzeug gestalten sich die Prüfintervalle unterschiedlich. PKW müssen beispielsweise nach der Erstzulassung 36 Monate später zur nächsten HU, danach alle 24 Monate. Auch für Motorräder und LKW und Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht gilt eine Frist von 24 Monaten. Taxis, Mietwagen, Busse sowie LKW und Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t müssen alle 12 Monate überprüft werden. Die genauen Intervalle können zum Beispiel bei Automobilclubs, dem TÜV oder der DEKRA erfragt werden.
Ist die technische Überprüfung eines Fahrzeuges erfolgt, stellt die Prüfstelle eine entsprechende Plakette aus, welche am Kennzeichen angebracht wird. Die Plakette trägt jedes Jahr eine andere Farbe und enthält den Termin für die nächste fällige Haupt- und Abgasuntersuchung. Als Fahrer müssen Sie diese Frist selbst im Auge behalten und sich rechtzeitig zur nächsten Prüfung melden. Eine Fristüberschreitung wird mit einem Bußgeld zwischen 15 und 40 Euro geahndet, welches Sie sich sparen können, wenn Sie den Wagen fristgerecht vorführen. Denn entgehen können Sie der Prüfung ohnehin nicht, die Überziehung der Frist ändert nichts am Prüfintervall.
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