Autoversicherung
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Sinn und Zweck der Plakettenverordnung

Plakettenverordnung

Die Plakettenverordnung oder auch „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge“ ist seit dem 1.März 2007 in Kraft. Seit dem dürfen deutsche Städte Umweltzonen einrichten, welche nur für Autos bestimmter Schadstoffklassen befahrbar sind oder sein werden. Alle Fahrzeuge werden seither in 4 Schadstoffgruppen eingeordnet und sollten durch eine entsprechende Plakette gekennzeichnet sein. Die Markierungen sind wie folgt: Keine Plakette (1), rote Plakette (2), gelbe Plakette (3) und grüne Plakette (4). Damit die eingerichteten Umweltzonen befahren werden können, benötigen Sie mindestens die rote Plakette, vielerorts sind die Feinstaubbelastung und die CO2-Emissionen jedoch so hoch, dass man sich dazu entschlossen hat, nur noch emissionsarme Fahrzeuge zu tolerieren und die grüne Plaketten Pflicht eingeführt hat. Dies gilt seit Januar 2010 zum Beispiel für den Innenstadtbereich der Hauptstadt Berlin sowie Hannover. In Frankfurt am Main, Dortmund, Bremen und Münster sind nur noch Fahrzeuge mit der gelben und grünen Plakette zugelassen. In den nächsten Jahren wird sich die Situation auch in anderen Städten und Ballungsräumen verändern.

Besitzen Sie noch keine Plakette sollten Sie sich schleunigst eine besorgen. Erhalten können Sie diese bei der Zulassungsbehörde, anerkannten Prüfstellen wie dem TÜV oder der DEKRA, im Internet und in zahlreichen Werkstätten. Die Gebühren liegen zwischen fünf und zehn Euro. Ihre Schadstoffklasse wird anhand der Schadstoffschlüsselnummer ermittelt. Die zugeteilte Plakette müssen Sie dann gut sichtbar von innen an der Windschutzscheibe anbringen.

Fahren Sie ohne die zulässige Plakette in eine Umweltzone und werden Sie erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen. Erkennen können Sie Umweltzonen an Schildern am Ein- und Ausgang des Bereiches.