Kündigung - Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist der 30. November. Nach Beitragserhöhungen oder Schadenfällen können Sie sogar während des laufenden Jahres wechseln.
Ihr Vertrag in der Kfz-Versicherung gilt jeweils ein Jahr - danach erhalten Sie einen neuen Versicherungsschein und die aktuelle Beitragsrechnung. Wenn Sie Ihren Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigen, verlängert er sich automatisch um ein Jahr: Stichtag für einen Wechsel des Kfz-Versicherers ist also der 30. November. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung bei Ihrem alten Versicherer eingegangen sein, damit Sie Ihr Fahrzeug zum 1. Januar des Folgejahres bei einen anderen Unternehmen versichern können. Am besten per Einschreiben mit Rückschein verschicken oder von Boten einwerfen lassen, damit Sie die Kündigung Ihres Kfz-Vertrags bei möglichen Unstimmigkeiten nachweisen können.
Beide Vertragspartner - Kunde und Versicherer - können die Police in bestimmten Fällen „außerordentlich“ kündigen. Wenn ein Schadensfall eintritt, kann der Versicherungsvertrag sowohl von Ihnen wie auch von Ihrem Versicherer binnen eines Monats beendet werden. Von praktischer Bedeutung ist vor allem die Kündigung durch den Versicherer, denn „Risikokunden“ mit hohen Versicherungsschäden drücken auf seinen Gewinn. Falls der Kunde den Vertrag nach einem Versicherungsschaden kündigt, muss er trotzdem den kompletten Jahresbeitrag zahlen. Kündigt der Versicherer, darf er den Jahresbeitrag nur anteilig bis zum Kündigungstermin berechnen.
Auch wenn der Versicherer während des laufenden Jahres die Beiträge erhöht, können Sie außerordentlich, also innerhalb eines Monats, kündigen - nur die betroffene Versicherungsart oder auch den ganzen Vertrag. Wurde etwa der Beitrag zur Vollkasko erhöht bei gleichbleibender Haftpflichtprämie, können Sie entweder nur die Vollkasko beenden oder Vollkasko und Haftpflicht gleichzeitig. Natürlich können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch während des laufenden Jahres kündigen, wenn Sie das versicherte Fahrzeug verkaufen oder stilllegen.
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