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Haftpflichtversicherung - Alles über die Kfz-Haftpflicht

Haftpflichtversicherung

Wenn Sie Auto oder Motorrad fahren, brauchen Sie einen guten Haftpflichtschutz. Die Absicherung von Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen können, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen im Straßenverkehr zufügen. Bezahlt wird das Bergen und die sachgemäße Reparatur des Fahrzeugs Ihres Unfallgegners. Im Fall eines Totalschadens ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert. Auch wenn der Geschädigte während der Reparatur seines Fahrzeugs einen Mietwagen braucht, springt Ihr Kfz-Haftpflichtversicherer ein.

Oft sind die Personenschäden noch größer: Ihr Haftpflichtversicherer übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme einen Verdienstausfall des Unfallopfers, Schmerzensgeld oder sogar eine lebenslange Rente bei dauernder Gesundheitsbeeinträchtigung. Auch Personenschäden von Mitfahrern, die bei einem Unfall verletzt werden, sind in Ihrer Haftpflicht mitversichert - eine separate Insassen-Unfallversicherung ist in der Regel nicht erforderlich.

Als Mindestversicherungssummen sind in der Kfz-Haftpflicht 2,5 Millionen Euro pro Person (7,5 Mio. insgesamt) gesetzlich vorgeschrieben. Sachschäden müssen bis 500.000 Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen sind oft noch deutlich höher. Im Schadenfall prüft Ihr Haftpflichtversicherer, ob die Ansprüche Ihres Unfallgegners überhaupt berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt er mit juristischen Mitteln ab.

Die Beiträge zu ihrer Kfz-Haftpflicht berechnen sich nach dem Fahrzeugtyp (Typklasse), dem Zulassungsort (Regionalklasse) und den bisher schadenfrei zurückgelegten Versicherungsjahren (Schadenfreiheitsklasse). Wer nur wenig fährt, einer „risikoarmen“ Berufsgruppe angehört oder eine Garage nutzt, kann zusätzlich von Rabatten profitieren.

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