Was beim Gebrauchtkauf eines Motorrad zu beachten ist
Der Kauf eines gebrauchten Motorrades will gut überlegt sein. Denn während der Erwerb eines neuen Fahrzeuges beim Händler eher weniger Risiken birgt, haben Gebrauchtfahrzeuge von Privatpersonen oft Mängel, welche auf den ersten Blick schnell übersehen werden.
Typische Mängel bei gebrauchten Zweirädern sind verschlissene Bremsbeläge und Kettenräder sowie ausgeschlagene Lager. Daneben gibt es oft Vorschäden, welche auf die falsche Wartung oder den Umbau eines Motorrades zurückzuführen sind bzw. durch zu lange Standzeiten entstanden sein können.
Als Käufer sollten Sie das Fahrzeug daher genau inspizieren, eine Probefahrt machen und am besten auch einen Profi zu Rate ziehen. Experten bemerken oft schneller, wenn sich ein Motorrad ungewöhnlich verhält. Sie können billige Bremsbeläge aus dem Zubehörhandel einfach daran erkennen, dass die entsprechende KBA-Nummer fehlt, wissen, dass sie beim Prüfen der Lichtanlage auf das EG-Prüfzeichen achten müssen und kennen sich aus, welche Reifen-Bauart und –Größe sich für einen bestimmten Fahrzeugtyp eignen.
Beim Gebrauchtkauf sollten Sie außerdem darauf achten, wie lange das Fahrzeug unbenutzt war und wo es untergebracht wurde. Fragen Sie den Verkäufer nicht nur nach der Laufzeit, sondern auch explizit nach der Standzeit und kontrollieren Sie die Maschine auf damit verbundene Mängel. Das können zum Beispiel ein zugesetzter Vergaser, poröse Bremsleitungen und ausgehärtete Dichtungen sein. Bringen Sie in Erfahrung, ob die Bremsflüssigkeit regelmäßig ausgetauscht wurde. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Bremsanlage auf Rost untersuchen.
Eine Garantie auf ein gebrauchtes Bike erhalten Sie in den meisten Fällen nicht oder nur vom Händler. Privatverkäufer schließen daneben oft Mängelgewährleistungsrechte aus. Sollte also das Motorrad nach dem Kauf doch Mängel aufweisen, kann der Verkäufer dafür nicht herangezogen werden - außer er hat im Vertrag andere Aussagen gemacht bzw. Mängel bewusst verschwiegen. Händler wiederum müssen eine Gewährleistung für mindestens ein Jahr ausstellen. Fällt Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes ein Schaden auf, welcher bereits seit der Fahrzeugübergabe bestanden haben muss, können Sie als Käufer Ihr Geld zumindest teilweise zurückfordern oder Schadensersatz verlangen.
