Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Brauche ich einen Schutzbrief?
Brauche ich eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung?
Brauche ich Teil- oder Vollkaskoschutz?
Lohnt es sich, kleine Schäden selbst zahlen?
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Was sind Schadensfreiheitsklassen?
Was muss ich beim Verkauf eines versicherten Fahrzeugs tun?
Was ist eine Obliegenheitsverletzung?
Was ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden?
Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz- Zulassung?
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Unfall oder Panne wenden Sie sich direkt an Ihr Versicherungsunternehmen oder an den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800-6683663.
Suchen Sie einen günstigen und leistungsstarken Versicherer? Auf Ihren Wunsch stellen wir den Kontakt mit einem unabhängigen Berater her, der mit Ihnen gemeinsam Ihre persönliche Risikosituation analysiert und in der Fülle der angebotenen Tarife zielsicher den optimalen Versicherungsschutz für Sie findet.
Brauche ich einen Schutzbrief?
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Kfz-Versicherung einen Schutzbrief abschließen, leistet der Versicherer Hilfe bei Pannen und Unfällen, auch im Ausland. Er besorgt und bezahlt das Abschleppen bis zur nächsten Fachwerkstatt, bei Unfällen sorgt er für die Bergung Ihres Fahrzeugs. Wenn Ersatzteile benötigt werden, wickelt der Versicherer den Versand an den Schadensort ab, bei Wartezeiten bezahlt er Übernachtungs- und ggf. Mietwagenkosten. Lässt sich der Schaden am Unfallort nicht reparieren, organisiert und bezahlt der Versicherer den Transport von Fahrzeug und Insassen zurück an den Heimatort. Gute Schutzbriefe schließen den Krankenrücktransport nach Unfällen ein - aus dem Ausland auch per Flugdienst.
Brauche ich eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung?
Man muss nicht selbst Schuld sein an einem Unfall - oft kann man sein gutes Recht nur mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen. Wenn Sie eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung abschließen, schützen Sie sich vor den Kosten möglicher Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherer übernimmt Ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, im Fall einer Niederlage vor Gericht auch die Rechnung des gegnerischen Anwalts. Geschützt sind sie übrigens auch als Fußgänger oder Radfahrer.
Brauche ich Teil- oder Vollkaskoschutz?
Ihr Haftpflichtschutz entschädigt nur Ihre Unfallgegner. Die Teilkaskoversicherung zahlt auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug bei Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision, Vandalismus oder Glasbruch. Die Vollkaskoversicherung zahlt außerdem Schäden am eigenen Wagen, die Sie durch einen selbstverschuldeten Unfall verursacht haben.
Auf eine Teilkasko sollten Sie keinesfalls verzichten - zu häufig sind Diebstahl, Glasbruch oder Hagelschäden. Allenfalls bei Altfahrzeugen mit absehbarem Verschrottungszeitpunkt reicht der einfache Haftpflichtschutz aus. Für Neufahrzeuge ist ein Vollkaskoschutz unabdingbar, wenn man bei selbstverursachter Totalhavarie nicht auf den Wiederbeschaffungskosten sitzen bleiben will. Wie lange man in der Vollkasko bleibt, ist eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft. Wer früh aussteigt, spart Versicherungskosten, ärgert sich aber, wenn er sein Auto doch noch selbst zu Bruch fährt.
Lohnt es sich, kleine Schäden selbst zu zahlen?
Rückstufungen in der Schadenfreiheitsklasse sind vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern die Zahl der verursachten Schäden entscheidet im Regelfall über den Rabatt. Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen bestimmten Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt grundsätzlich alle Schäden, allerdings kann sie bei schweren Obliegenheitsverletzungen den Versicherten in Regress nehmen. Bis zu 5.000 Euro kann der Versicherer zurückfordern bei Fahren unter Alkohol, Fahrerflucht, Teilnahme an illegalen Autorennen, Fahren ohne Führerschein oder Fahren mit einem stillgelegten Fahrzeug. In der Voll- und Teilkasko kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Regulierung des Schadens verweigern - etwa bei stark überhöhter Geschwindigkeit, Überfahren einer roten Ampel oder Fahren im Vollrausch.
Was sind Schadensfreiheitsklassen?
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung nicht in Anspruch nehmen, sinkt mit der Zeit Ihre Prämie. Der Versicherer ordnet Ihren Vertrag je nach den unfallfrei zurückgelegten Jahren einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse zu. Langjährig schadenfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 30 Prozent des Regelbeitrags.
Was muss ich beim Verkauf eines versicherten Fahrzeugs tun?
Beim Verkauf Ihres Fahrzeugs informieren Sie Ihren Kfz-Versicherer umgehend - Ihre Vertragsunterlagen enthalten einen entsprechenden Vordruck. Zusätzlich meldet Ihre Kfz-Zulassungsstelle die Um- oder Abmeldung des Fahrzeugs an Ihren Versicherer.
Was ist eine Obliegenheitsverletzung?
Als Versicherter haben Sie Pflichten gegenüber Ihrem Versicherer - Sie müssen alles tun, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Nach einem Versicherungsfall müssen Sie den Versicherer innerhalb von einer Woche informieren. Durch grobe Verstöße gegen die Verkehrsregeln verletzen Sie Ihre Versichertenpflichten - beispielsweise bei starker Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol und Drogen am Steuer oder Unfallflucht. In diesem Fall können Sie vom Versicherer bis zu einer Höhe von 5.000 Euro in Regress genommen werden.
Was ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Fahrzeugs teurer wären als sein Gebraucht- bzw. Wiederbeschaffungswert (Zeitwert). In diesem Fall ersetzt der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nur den Wiederbeschaffungswert.
Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz- Zulassung?
Wenn Sie ein Neufahrzeug zulassen wollen, müssen Sie der Zulassungsstelle vorlegen:
1. Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
2. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
3. Versicherungsbestätigung (vollständig und richtig ausgefüllte Deckungskarte)
4. Personalausweis oder Pass des Halters
5. Bankeinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
6. Bei Firmen Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
7. Bei Vereinen Auszug aus dem Vereinsregister
8. Bei Erledigung durch Dritte eine Vollmacht des Halters und Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person
9. Bei minderjährigen Haltern eine schriftliche Einwilligung und die Personalausweise oder Pässe beider Erziehungsberechtigten
Für das Umschreiben eines Gebrauchtfahrzeugs benötigen Sie zusätzlich:
1. Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
2. Kennzeichen oder Abmeldebescheinigung
3. Prüfbericht der Hauptuntersuchung
4. Bescheinigung über die Abgasuntersuchung, sofern bereits fällig gewesen
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